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ABG
AGB Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei jeder Anmeldung egal ob theoretische oder praktische Schulung zur Anwendung Gültigkeit ab 1. Januar 2002 § 1.1. Vertragspartner Fahrschulzentrum Winterthur GmbH Inhaber: Marco Bernhard Geschäftssitz Fröschenweidstrasse 12 / 8404 Winterthur § 1.2. Allgemeine Bedingungen Der Vertrag und die allgemeinen Geschäftsverbindungen treten mit Antritt, automatisch z.B.: bei der Anmeldung, beim praktischen oder theoretischen Unterricht (bei persönlichem Erscheinen, mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und kündigen sich automatisch, unmittelbar nach bestandener, praktischer Prüfung, beim Wechsel in eine andere Fahrschule oder bei Vertragsauflösung seitens Farhschulzentrum Winterthur GmbH. Die oben genannte Fahrschule verpflichtet sich dem Fahrschüler unter den aufgelisteten Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemäße Ausbildung, Weiterbildung durchzuführen, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr entspricht. § 1.3. Ziel Ziel ist die Erlangung des Führerausweises für alle Kategorien, gemäss den Schweizerischen Prüfungsanforderungen für die theoretische und praktische Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter ASA. § 1.4. Gewährleistung Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmäßigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss der neusten, methodisch- didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar. § 1.5. Fahrzeug Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeuges kommen (Service, Panne etc.). Der Tarif pro Lektion mindert sich aus diesem Umstand nicht. § 1.6.1 praktische Lektionsdauer Die praktische Lektionsdauer richtet sich nach dem Schweizerischen Recht. Eine Lektion dauert bei den Kategorien A, A1 / B, BPT 50 Minuten, Doppellektion 100 Minuten. § 1.6.2. theoretischer Unterricht und Kurse, Lektionsdauer Eine Lektion dauert bei den Kategorien A, A1 / B, BPT 50 Minuten, Doppellektion 100 Minuten. § 1.6.3 obligatorische Kurse, Lektionsdauer - Nothelferkurs dauert 7 Stunden - Verkehrskundekurs (VKU) dauert Kat. A und B, 8 Stunden - Zweiradgrundkurs (MGK)) dauert Kat. A = 12h/6 Stunden // Kat. A1= 8 Stunden Nach der Anmeldung müssen alle Kursteile besucht werden. Vereinzelte Kurse wie zB. Verkehrskunde-, Nothelfer-, oder CZV- Kurse und weitere, werden mit unseren Partner gemeinsam durch geführt. Bitte Beachten Sie den Vermerk; Wo der Kurs statt findet! § 1.6.4 praktischer Unterricht und Kurse Das Fahrschulzentrum bildet Kategorien A / B / BPT und BE aus. Unser Team schult nach einem gezieltem Ausbildungsplan und Dieses richtet sich nach dem Stand der Fahrschüler/in. Der Ausbildungsverlauf wird nach der Fahrlektion oder am Ende der Ausbildungsperiode besprochen. Der Fahrlehrer/in des Fahrschulzentrum behält sich vor, die angemeldete Prüfung zu verschieben oder abzusagen, falls die Prüfungsreife nicht erreicht werden kann. Die Unkosten seitens Fahrschulzentrum oder Strassenverkehrsamt trägt der Fahrschüler. Schlussabrechnung, sprich offene Beträge müssen mindestens 48 Stunden vor der praktischen Prüfung bezahlt worden sein, ansonsten behält sich das Fahrschulzentrum das Recht vor, NICHT an die praktische Prüfung zu fahren, die Unkosten wie Kosten des Strassenverkehrsamt, gehen zu Lasten des Fahrschüler! § 1.7. Unterrichtstarife für Kurse oder praktischen Unterricht Die Tarife werden beim jeweiligen Angebot aufgeführt (Preisänderungen vorbehalten) § 1.8 Abmeldungen § 1.8.1 Abmeldungen Fahrlektionen oder Nichterscheinen eines angemeldeten Kurses (Theorie, Nothilfe….) Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Nach gegenseitiger Absprache und mit Einwilligung des Fahrschulzentrum kann auch ein Ersatzschüler gebracht werden. Bei nicht fristgerechter Abmeldung wird die Lektion zum vollen Preis verrechnet. § 1.8.2 Kursplätze und Durchführung Um unsere Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Lernangebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung). Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld erlassen bzw. rückerstattet. § 1.8.3 Abmeldungen Kurse Eine Abmeldung eines Kurses ist mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Abmeldezeitpunkt können wir Ihnen das Kursgeld ganz oder teilweise erlassen. Bitte beachten Sie folgende Regelung. Für vereinbarte Kurse die weniger als 30 Tage vor Kursbeginn abgesagt werden, wird zusätzlicher Unkostenbeitrag von CHF 100,00 zu den Kursgebühren erhoben. Weniger als 20 Tage vor Kursbeginn werden 50% der Kurskosten verrechnet und weniger als 9 Tage werden vom Kunden/in die ganzen Kurskosten eingefordert. Bei Krankheit oder Unfall (mit Arztzeugnis) wird ein Unkostenbeitrag von CHF 125,00 verrechnet. Nach Absprache mit dem Fahrschulzentrum ist eine Ersatzperson möglich. § 1.9.1. Versicherung Die Versicherung ist obligatorisch und muss vor der ersten Fahrstunde einbezahlt werden. Das Fahrzeug der Fahrschule ist während des praktischen und theoretischen Unterrichtes sowie bei der offiziellen Führerprüfung durch das Fahrschulzentrum versichert. Speziell der Zweirad-Kurs wird auf öffentlichem Grund absolviert und die Kursabsolventen sind für Ihre Versicherungen selber verantwortlich. Die Unterschrift auf der Ausbildungskarte gilt als Haftungsausschluss. Es können nach einem Sturz keine Ansprüche an das Fahrschulzentrum gestellt werden. Die Kursabsolventen garantieren dem Fahrschulzentrum , dass Ihr Motorrad den Vorschriften über die technische Zulassung von Motorradfahrzeugen entspricht. Das Fahrschulzentrum übernimmt nur Schäden die von Instruktoren verursacht werden. Die Kurse finden bei jeder Witterung statt; ausgenommen bei Gefahr für den Kursteilnehmer und Lehrer ZB: bei Schnee und Glatteis. Die Unfallversicherung ist immer Sache des Teilnehmers. An die Kosten dieser Versicherung bezahlt der Fahrschüler je nach Kategorie. Die Versicherungskosten sind obligatorisch und müssen im Voraus, entsprechend der Kategorie, spätestens vor der ersten praktischen Lektion bezahlt sein. Ebenso besteht keine Rückzahlungspflicht, wenn der Fahrschüler/in die Ausbildung frühzeitig beendet oder die Fahrschule wechselt. § 1.9.2. Versicherungsschutz Ausnahme Bildet die Kategorie A/A1, diese Versicherung ist Sache des Teilnehmers! § 1.9.3. Einschränkungen – Ausschluss der Gewährleistung Die Versicherung gilt nur auf Fahrten, wo ein Fahrlehrer des Fahrschulzentrum dabei ist oder Die Fahrschüler/innen unter Blickkontakt eines Fahrlehrers des Fahrschulzentrum befindet. Die Versicherung und ABCD - Fahrschule behält sich in den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor: Fahren unter Alkohol oder Drogen Fahrlässige Einnahme von Medikamenten, welche die Fahrfähigkeit negativ beeinflussen Nicht einhalten an die Weisungen des Fahrlehrers/innen oder Instruktionspersonal Fahren in fahrunfähigem Zustand (z.B.: Übermüdung, Krankheits bedingt usw....) Nicht im Voraus bezahlte Versicherungsbeiträge siehe § 1.10. Zahlungsbedingungen § 2.00.1. Einzellektionen für alle Kategorien, z.B.: Auto / Motorradunterricht/ Kontrollfahrten Fahrlektionen und Versicherungsanteile sind jeweils bei Beginn, vor der Lektion in bar zu bezahlen. Wir fahren nur auf Akontozahlungen, es werden keine Rechnungen an Privatpersonen gestellt. Falls das im gegenseitigen Einverständnis passiert, behält sich das Fahrschulzentrum vor, die zusätzlichen Kosten separat zu verrechnen. Es gilt einen administrativen Mehraufwand von mindestens CHF 50,00 /Stunde oder höher zu bezahlen. Für Privatkunden gilt immer Barzahlung vor der Lektion oder die Kundschaft löst ein Abonnement und bezahlt mind. 5h oder 10 Stunden im Voraus. Besonderes Das Fahrschulzentrum behält sich vor, einzelnen Kunden oder Firmen Rechnungen zu erstellen. Schlussabrechnung; Am Schluss der Ausbildung und nach Bezahlung aller Kosten und Unkosten erhält der Kunde auf seinen Wunsch hin eine Schlussabrechnung mit Auflistung aller Kosten und Leistungen. Der Preis für die Abrechnung beträgt CHF 50,00. Separate Zwischenrechnungen, bearbeiten von Mahnungen, werden mit einem Bearbeitungs- und Unkostenbeitrag von mindestens CHF 50,00 /Stunde oder je nach Aufwand verrechnet. Für die praktische Prüfung, muss ein Vorschuss geleistet worden sein, ansonsten kann das Fahrschulzentrum die Prüfung, zu Lasten des Kunden/in verschieben oder absagen. § 2.11.2. Abonnements Abonnements müssen im Voraus bezahlt werden, sie können nicht rückwirkend auf bezogene Fahrstunden verwendet werden. Es können nur die allgemeinen Abonnemente geltend gemacht werden (5 Lektionen / 10 Lektionen). Falls der Kunde keinen Vorschuss geleistet hat, werden die Lektionen zum Einzelpreis abgerechnet. Der Kunde/in kann nicht gefahrene Einzelstunden, später nicht in ein Abonnement umwandeln. Nicht bezogene Abonnemente, Akonto Zahlungen werden bei bestandener Führerprüfung zurückerstattet. § 2.11.3. Theorie/ Kurse Zahlbar am ersten Kurstag. Mit Einzahlungsscheine oder in bar muss der Betrag mindestens 7 Tage vor Kursbeginn eingezahlt werden. Die Quittung muss am ersten Kurtag vorgewiesen werden. § 2.11.4. Online Dienste Alle online Anmeldungen und Bestellungen werden via ES in Rechnung gestellt und sind verbindlich. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage. § 2.12 Anmeldungen Alle Anmeldungen, sei es Kurse, theoretischen oder praktischen Unterricht sind verbindlich und werden bei nicht einhalten, verrechnet. § 2.12.1 Online Anmeldung Wird ein Kurs oder Fahrlektion über das Internet reserviert, so gilt dies als verbindliche Anmeldung. § 2.13. Programm- und Preisänderungen Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten. § 2.14.1 Streitigkeiten / Mahnungen Für alle Streitigkeiten mit dem Fahrschulzentrum ist Schweizer Recht anwendbar. Bei offenen Zahlungen, Mahnungen wird nach Zeitaufwand eine Zusatzgebühr von mindestens CHF 100,00 oder je nach Zeitaufwand, z.B.: bei komplexeren Abklärungen, pro Stunde CHF 100,00 erhoben. § 2.14. 2. Fehlendes oder verspätetes Erscheinen Fehlendes oder zu spätes Erscheinen wird zum vollen Lektionpreis verrechnet. Das Fahrschulzentrum behält sich vor, nach einer Wartezeit von 15 Minuten die Lektion abzusagen und die Lektion oder Doppellektion zu verrechnen! § 2.14.3 Vertrags- oder Ausbildung-Abbruch seitens Fahrschulzentrum Das Fahrschulzentrum behält sich vor, das Vertragsverhältnis aufzulösen, bei Unpünktlichkeit, Zwischenmenschlicher Problemen, fehlender Motivation, Streitigkeiten die durch den Kunden/in verursacht wurden / Fahrschullehrer/in, usw. Es erfolgt dann ein Schlussgespräch. Falls keine Einigung erfolgt, behält sich das Fahrschulzentrum vor, den Ausbildungsvertrag aufzulösen. Danach erfolgt eine Schlussabrechnung. Die zu viel einbezahlten Abonnemente werden zurück erstattet, nicht aber die Versicherungs- und Administrationskosten! Falls ein Kurstermin, Prüfungstermin, Kontrollfahrttermin besteht, wird dieser umgehend von dem Fahrschulzentrum storniert und gelöscht. Der Kunde/in, Firma ist allein für die ihnen eventuell entstandenen Unkosten und Konsequenzen verantwortlich! § 2.15. Gerichtsstand Für alle Rechtsbeziehungen mit dem Fahrschulzentrum ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Winterthur. Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte schriftlich an das Sekretariat. Fahrschulzentrum Winterthur GmbH Fröschenweidstrasse 12 8404 Winterthur-Grüze
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AGB Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei jeder Anmeldung egal ob theoretische oder praktische Schulung zur Anwendung Gültigkeit ab 1. Januar 2002 § 1.1. Vertragspartner Fahrschulzentrum Winterthur GmbH Inhaber: Marco Bernhard Geschäftssitz Fröschenweidstrasse 12 / 8404 Winterthur § 1.2. Allgemeine Bedingungen Der Vertrag und die allgemeinen Geschäftsverbindungen treten mit Antritt, automatisch z.B.: bei der Anmeldung, beim praktischen oder theoretischen Unterricht (bei persönlichem Erscheinen, mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und kündigen sich automatisch, unmittelbar nach bestandener, praktischer Prüfung, beim Wechsel in eine andere Fahrschule oder bei Vertragsauflösung seitens Farhschulzentrum Winterthur GmbH. Die oben genannte Fahrschule verpflichtet sich dem Fahrschüler unter den aufgelisteten Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemäße Ausbildung, Weiterbildung durchzuführen, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr entspricht. § 1.3. Ziel Ziel ist die Erlangung des Führerausweises für alle Kategorien, gemäss den Schweizerischen Prüfungsanforderungen für die theoretische und praktische Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter ASA. § 1.4. Gewährleistung Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmäßigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss der neusten, methodisch- didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar. § 1.5. Fahrzeug Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeuges kommen (Service, Panne etc.). Der Tarif pro Lektion mindert sich aus diesem Umstand nicht. § 1.6.1 praktische Lektionsdauer Die praktische Lektionsdauer richtet sich nach dem Schweizerischen Recht. Eine Lektion dauert bei den Kategorien A, A1 / B, BPT 50 Minuten, Doppellektion 100 Minuten. § 1.6.2. theoretischer Unterricht und Kurse, Lektionsdauer Eine Lektion dauert bei den Kategorien A, A1 / B, BPT 50 Minuten, Doppellektion 100 Minuten. § 1.6.3 obligatorische Kurse, Lektionsdauer - Nothelferkurs dauert 7 Stunden - Verkehrskundekurs (VKU) dauert Kat. A und B, 8 Stunden - Zweiradgrundkurs (MGK)) dauert Kat. A = 12h/6 Stunden // Kat. A1= 8 Stunden Nach der Anmeldung müssen alle Kursteile besucht werden. Vereinzelte Kurse wie zB. Verkehrskunde-, Nothelfer-, oder CZV- Kurse und weitere, werden mit unseren Partner gemeinsam durch geführt. Bitte Beachten Sie den Vermerk; Wo der Kurs statt findet! § 1.6.4 praktischer Unterricht und Kurse Das Fahrschulzentrum bildet Kategorien A / B / BPT und BE aus. Unser Team schult nach einem gezieltem Ausbildungsplan und Dieses richtet sich nach dem Stand der Fahrschüler/in. Der Ausbildungsverlauf wird nach der Fahrlektion oder am Ende der Ausbildungsperiode besprochen. Der Fahrlehrer/in des Fahrschulzentrum behält sich vor, die angemeldete Prüfung zu verschieben oder abzusagen, falls die Prüfungsreife nicht erreicht werden kann. Die Unkosten seitens Fahrschulzentrum oder Strassenverkehrsamt trägt der Fahrschüler. Schlussabrechnung, sprich offene Beträge müssen mindestens 48 Stunden vor der praktischen Prüfung bezahlt worden sein, ansonsten behält sich das Fahrschulzentrum das Recht vor, NICHT an die praktische Prüfung zu fahren, die Unkosten wie Kosten des Strassenverkehrsamt, gehen zu Lasten des Fahrschüler! § 1.7. Unterrichtstarife für Kurse oder praktischen Unterricht Die Tarife werden beim jeweiligen Angebot aufgeführt (Preisänderungen vorbehalten) § 1.8 Abmeldungen § 1.8.1 Abmeldungen Fahrlektionen oder Nichterscheinen eines angemeldeten Kurses (Theorie, Nothilfe….) Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Nach gegenseitiger Absprache und mit Einwilligung des Fahrschulzentrum kann auch ein Ersatzschüler gebracht werden. Bei nicht fristgerechter Abmeldung wird die Lektion zum vollen Preis verrechnet. § 1.8.2 Kursplätze und Durchführung Um unsere Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Lernangebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung). Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld erlassen bzw. rückerstattet. § 1.8.3 Abmeldungen Kurse Eine Abmeldung eines Kurses ist mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Abmeldezeitpunkt können wir Ihnen das Kursgeld ganz oder teilweise erlassen. Bitte beachten Sie folgende Regelung. Für vereinbarte Kurse die weniger als 30 Tage vor Kursbeginn abgesagt werden, wird zusätzlicher Unkostenbeitrag von CHF 100,00 zu den Kursgebühren erhoben. Weniger als 20 Tage vor Kursbeginn werden 50% der Kurskosten verrechnet und weniger als 9 Tage werden vom Kunden/in die ganzen Kurskosten eingefordert. Bei Krankheit oder Unfall (mit Arztzeugnis) wird ein Unkostenbeitrag von CHF 125,00 verrechnet. Nach Absprache mit dem Fahrschulzentrum ist eine Ersatzperson möglich. § 1.9.1. Versicherung Die Versicherung ist obligatorisch und muss vor der ersten Fahrstunde einbezahlt werden. Das Fahrzeug der Fahrschule ist während des praktischen und theoretischen Unterrichtes sowie bei der offiziellen Führerprüfung durch das Fahrschulzentrum versichert. Speziell der Zweirad-Kurs wird auf öffentlichem Grund absolviert und die Kursabsolventen sind für Ihre Versicherungen selber verantwortlich. Die Unterschrift auf der Ausbildungskarte gilt als Haftungsausschluss. Es können nach einem Sturz keine Ansprüche an das Fahrschulzentrum gestellt werden. Die Kursabsolventen garantieren dem Fahrschulzentrum , dass Ihr Motorrad den Vorschriften über die technische Zulassung von Motorradfahrzeugen entspricht. Das Fahrschulzentrum übernimmt nur Schäden die von Instruktoren verursacht werden. Die Kurse finden bei jeder Witterung statt; ausgenommen bei Gefahr für den Kursteilnehmer und Lehrer ZB: bei Schnee und Glatteis. Die Unfallversicherung ist immer Sache des Teilnehmers. An die Kosten dieser Versicherung bezahlt der Fahrschüler je nach Kategorie. Die Versicherungskosten sind obligatorisch und müssen im Voraus, entsprechend der Kategorie, spätestens vor der ersten praktischen Lektion bezahlt sein. Ebenso besteht keine Rückzahlungspflicht, wenn der Fahrschüler/in die Ausbildung frühzeitig beendet oder die Fahrschule wechselt. § 1.9.2. Versicherungsschutz Ausnahme Bildet die Kategorie A/A1, diese Versicherung ist Sache des Teilnehmers! § 1.9.3. Einschränkungen – Ausschluss der Gewährleistung Die Versicherung gilt nur auf Fahrten, wo ein Fahrlehrer des Fahrschulzentrum dabei ist oder Die Fahrschüler/innen unter Blickkontakt eines Fahrlehrers des Fahrschulzentrum befindet. Die Versicherung und ABCD - Fahrschule behält sich in den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor: Fahren unter Alkohol oder Drogen Fahrlässige Einnahme von Medikamenten, welche die Fahrfähigkeit negativ beeinflussen Nicht einhalten an die Weisungen des Fahrlehrers/innen oder Instruktionspersonal Fahren in fahrunfähigem Zustand (z.B.: Übermüdung, Krankheits bedingt usw....) Nicht im Voraus bezahlte Versicherungsbeiträge siehe § 1.10. Zahlungsbedingungen § 2.00.1. Einzellektionen für alle Kategorien, z.B.: Auto / Motorradunterricht/ Kontrollfahrten Fahrlektionen und Versicherungsanteile sind jeweils bei Beginn, vor der Lektion in bar zu bezahlen. Wir fahren nur auf Akontozahlungen, es werden keine Rechnungen an Privatpersonen gestellt. Falls das im gegenseitigen Einverständnis passiert, behält sich das Fahrschulzentrum vor, die zusätzlichen Kosten separat zu verrechnen. Es gilt einen administrativen Mehraufwand von mindestens CHF 50,00 /Stunde oder höher zu bezahlen. Für Privatkunden gilt immer Barzahlung vor der Lektion oder die Kundschaft löst ein Abonnement und bezahlt mind. 5h oder 10 Stunden im Voraus. Besonderes Das Fahrschulzentrum behält sich vor, einzelnen Kunden oder Firmen Rechnungen zu erstellen. Schlussabrechnung; Am Schluss der Ausbildung und nach Bezahlung aller Kosten und Unkosten erhält der Kunde auf seinen Wunsch hin eine Schlussabrechnung mit Auflistung aller Kosten und Leistungen. Der Preis für die Abrechnung beträgt CHF 50,00. Separate Zwischenrechnungen, bearbeiten von Mahnungen, werden mit einem Bearbeitungs- und Unkostenbeitrag von mindestens CHF 50,00 /Stunde oder je nach Aufwand verrechnet. Für die praktische Prüfung, muss ein Vorschuss geleistet worden sein, ansonsten kann das Fahrschulzentrum die Prüfung, zu Lasten des Kunden/in verschieben oder absagen. § 2.11.2. Abonnements Abonnements müssen im Voraus bezahlt werden, sie können nicht rückwirkend auf bezogene Fahrstunden verwendet werden. Es können nur die allgemeinen Abonnemente geltend gemacht werden (5 Lektionen / 10 Lektionen). Falls der Kunde keinen Vorschuss geleistet hat, werden die Lektionen zum Einzelpreis abgerechnet. Der Kunde/in kann nicht gefahrene Einzelstunden, später nicht in ein Abonnement umwandeln. Nicht bezogene Abonnemente, Akonto Zahlungen werden bei bestandener Führerprüfung zurückerstattet. § 2.11.3. Theorie/ Kurse Zahlbar am ersten Kurstag. Mit Einzahlungsscheine oder in bar muss der Betrag mindestens 7 Tage vor Kursbeginn eingezahlt werden. Die Quittung muss am ersten Kurtag vorgewiesen werden. § 2.11.4. Online Dienste Alle online Anmeldungen und Bestellungen werden via ES in Rechnung gestellt und sind verbindlich. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage. § 2.12 Anmeldungen Alle Anmeldungen, sei es Kurse, theoretischen oder praktischen Unterricht sind verbindlich und werden bei nicht einhalten, verrechnet. § 2.12.1 Online Anmeldung Wird ein Kurs oder Fahrlektion über das Internet reserviert, so gilt dies als verbindliche Anmeldung. § 2.13. Programm- und Preisänderungen Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten. § 2.14.1 Streitigkeiten / Mahnungen Für alle Streitigkeiten mit dem Fahrschulzentrum ist Schweizer Recht anwendbar. Bei offenen Zahlungen, Mahnungen wird nach Zeitaufwand eine Zusatzgebühr von mindestens CHF 100,00 oder je nach Zeitaufwand, z.B.: bei komplexeren Abklärungen, pro Stunde CHF 100,00 erhoben. § 2.14. 2. Fehlendes oder verspätetes Erscheinen Fehlendes oder zu spätes Erscheinen wird zum vollen Lektionpreis verrechnet. Das Fahrschulzentrum behält sich vor, nach einer Wartezeit von 15 Minuten die Lektion abzusagen und die Lektion oder Doppellektion zu verrechnen! § 2.14.3 Vertrags- oder Ausbildung-Abbruch seitens Fahrschulzentrum Das Fahrschulzentrum behält sich vor, das Vertragsverhältnis aufzulösen, bei Unpünktlichkeit, Zwischenmenschlicher Problemen, fehlender Motivation, Streitigkeiten die durch den Kunden/in verursacht wurden / Fahrschullehrer/in, usw. Es erfolgt dann ein Schlussgespräch. Falls keine Einigung erfolgt, behält sich das Fahrschulzentrum vor, den Ausbildungsvertrag aufzulösen. Danach erfolgt eine Schlussabrechnung. Die zu viel einbezahlten Abonnemente werden zurück erstattet, nicht aber die Versicherungs- und Administrationskosten! Falls ein Kurstermin, Prüfungstermin, Kontrollfahrttermin besteht, wird dieser umgehend von dem Fahrschulzentrum storniert und gelöscht. Der Kunde/in, Firma ist allein für die ihnen eventuell entstandenen Unkosten und Konsequenzen verantwortlich! § 2.15. Gerichtsstand Für alle Rechtsbeziehungen mit dem Fahrschulzentrum ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Winterthur. Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte schriftlich an das Sekretariat. Fahrschulzentrum Winterthur GmbH Fröschenweidstrasse 12 8404 Winterthur-Grüze